AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Hausordnung

 

Geltungsbereich

Diese Weisung gilt für alle Besucherinnen und Besucher von THE HALL. Sie wird auf dem gesamten Grundstück durchgesetzt sprich sowohl im Gebäude als auch auf dem Aussengelände. 

Ordnung und Sicherheit

Gäste haben sich jederzeit an die Anweisungen der Ordnungsdienste und der Mitarbeitenden der Eventpark AG (THE HALL) zu halten.

Das Abbrennen von Feuerwerk aller Art ist auf dem gesamten Perimeter von THE HALL strengstens untersagt. 

Die Security kann Personalien von Zuschauern feststellen, welche die Hausordnung missachten oder sich den Weisungen widersetzen. Des Weiteren ist die Security von THE HALL berechtigt, Personen zur Aufnahme der Personalien oder bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten.

Der Veranstalter und die Eventpark AG sind bei groben Verstössen berechtigt, Tickets und Akkreditierungen einzuziehen und die fehlbaren Personen wegzuweisen. Die Eventpark AG behält sich vor, Missachtungen der Hausordnung gerichtlich durchzusetzen, Hausverbote auszusprechen und die fehlbaren Personen für entstandene Schäden haftbar zu machen.

Sicherheitskontrollen

Zur Sicherheit aller führt die Security am Eingang Effektenkontrollen durch. Der Ordnungsdienst ist zudem berechtigt, die Gäste einer Leibesvisitation zu unterziehen.

Garderoben und Fundbüro

Die Eventpark AG bietet bewachte Garderoben an. In jedem Fall lehnt sie jegliche Haftung für Wertgegenstände in den abgegebenen Objekten ab.

Die Eventpark AG betreibt ein internes Fundbüro. Können die Besitzer der Fundgegenstände innerhalb zwei Wochen nicht ausgemacht werden, übergibt die Eventpark AG die Gegenstände an das Fundbüro der Stadt Dübendorf.

Verbotene Gegenstände / Garderobe für verbotene Gegenstände

Folgende Gegenstände sind im Gebäude verboten:

  • Alle Rucksäcke, Koffer und Taschen grösser als A4 (210x297mm)
  • PET-Behälter, Dosen, Glasflaschen, Tetrapackungen und andere, ähnliche Behältnisse
  • Speisen aller Art
  • Grosse Transparente, Fahnenstangen, Selfie-Sticks und Schirme
  • Professionelle Fotokameras, Videokameras inkl. und Aufnahmegeräte jeglichen Formats (sofern keine Akkreditierung vom Veranstalter vorliegt)
  • Computer und Tablets
  • Waffen aller Art (z. B. Messer, Waffen, Tränengas, Pfefferspray, Gashörner) sowie Laserpointer
  • Feuerwerk, Wunderkerzen, Rauchpetarden, andere Pyro- und bengalische Fackeln
  • Sportgeräte wie Rollschuhe oder Kickboards
  • Kinderwagen
  • Tiere

Verbotene Gegenstände können, sofern genügend Stauraum vorhanden ist, an der Aussengarderobe „Verbotene Gegenstände“ gegen eine Gebühr deponiert und wieder abgeholt werden.

Altersbegrenzung
Die Altersbegrenzung richtet sich nach den Vorgaben des Veranstalters.

Einlass

Der Eintritt ins Gebäude ist bei allen Veranstaltungen nur mit einem gültigen Ticket, einer Akkreditierung oder einer Einladung gestattet. Tickets und Einladungen sind bis zum Ende der Veranstaltung aufzubewahren und dem Ordnungsdienst auf Verlangen vorzuweisen.

Gebäude
Im Gebäude sowie auf dem Gelände ist der Einsatz von z.B. Teppichklebeband und anderen Montagevorrichtungen, die nicht rückstandslos entfernt werden können, nicht gestattet. Die Kosten der Entfernung allfälliger Rückstände resp. der Behebung allfälliger Schäden sind vom Verursacher zu tragen.

Rauchfrei
Gemäss §48 des Gesundheitsgesetzes des Kanton Zürich ist das gesamte Innengebäude von THE HALL rauchfrei. Das Rauchen ist ausschliesslich in den dafür bezeichneten Zonen gestattet.

Ergänzende Regeln der Veranstalter
Der Veranstalter kann zusätzliche Regeln definieren. Diese können beim jeweiligen Veranstalter bezogen werden.